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Am Institut für Verfahrenstechnik an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz ist eine

Professur für chemische Verfahrenstechnik 

in Form eines unbefristeten privatrechtlichen Angestelltenverhältnisses gemäß § 94 Abs. 2 Z 1 UG ehest möglich zu besetzen. Die Anstellung erfolgt gemäß § 98 UG. 

Aufgabe des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin wird es sein, das Fachgebiet in Lehre und Forschung zu vertreten und weiter zu entwickeln. Bewerbungsvoraussetzung ist eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Forschungsleistung im Bereich der Chemischen Verfahrenstechnik. Die detaillierten Anforderungen sind in einem Stellenprofil dokumentiert, das im Internet unter der Adresse www.jku.at/professuren abrufbar ist. Für eventuelle Fragen steht Univ.-Prof. Dr. Oliver Brüggemann (+43 732 2468 9082, ) zur Verfügung.

Es ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt von derzeit 71.822,80 € liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektiv-vertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Überzahlung) 80.000,- € bis 100.000,- €. 

Die Johannes Kepler Universität strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen im wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation wird bevorzugt eine Frau berufen. Begünstigt behinderte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. 

Interessent/inn/en werden gebeten, ihre Bewerbung unter Beachtung der im Stellenprofil angegebenen Kriterien samt den dort verlangten Anlagen sowie dem Formblatt in elektronischer Form bis zum 24. April 2019 an den Rektor der Johannes Kepler Universität Linz () zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen.

 

 


David Spichiger, SCS
10.03.2019